Fortbildungspflicht



Seit Anfang 2014 verlangt das ROD den Nachweis über Fortbildungspunkte von seinen ROD Therapeuten*

Die Erstattung osteopathischer Leistungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und die hiermit verbundene Pflicht zur Überprüfung der Patientensicherheit hat die Geschäftsleitung des ROD bewogen, auch die Qualität der Osteopathie Therapeuten in Form von Fortbildungen zu gewährleisten.

Listenplatz-Inhaber der aktuellen ROD Therapeutenliste müssen ab 01.01.2014 innerhalb von drei Jahren 100 Fortbildungspunkte im osteopathischen Bereich nachweisen um ihren Platz für weitere drei Jahre sicher zu stellen. Davon müssen 70 % osteopathische Fortbildungen sein. Bei diesen Fortbildungen muss der Dozent ein Osteopath sein (analog zu den Kriterien der AFO und der BAO), das Thema Osteopathie und die Teilnehmer müssen ausschließlich Osteopathen sein. 

Grundsätzlich werden alle osteopathischen Fortbildungen von Osteopathen und osteopathische Kongresse angerechnet. Bitte entnehmen Sie Fortbildungsveranstaltungen der Internetseite der BAO www.bao-osteopathie.de, des Deutschen Osteopathie Kollegs www.osteopathie-kolleg.com/weiterbildung.html oder anderer osteopathischer Fortbildungsanbieter.

Es können gegen Nachweis maximal 10 Punkte (10 UE zu 45 Min.) pro Tag angerechnet werden. Ab März 2017 können 30 überzählige Punkte auf den nächsten Zertifizierungszeitraum übertragen werden. 
30 % der Punkte müssen keinen direkten Bezug zur Osteopathie haben, lediglich einen Mehrwert für die Praxis. Zu diesen Kursen zählen: Selbststudium, Notfall/Erste Hilfe, Methodologie, Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos, Ernährung, Cranio-Sacrale Therapie, Viszerale Therapie, Atlas Therapie, Kinesiologie, Taping, Medical Flossing, Faszien Fitness und andere Faszienkurse, Sportmedizin u.ä.

Wie funktioniert das?  
z.B. Eintrag in die Therapeutenliste am: 15.08.2015
100 Punkte sammeln bis Ende des Zertifizierungszeitraums:      30.09.2018
damit ist dann der Listenplatz wieder gesichert bis: 30.09.2021
Sie müssen erst 1 Jahr nach Abschluss der Osteopathie-Ausbildung beginnen Fortbildungspunkte zu sammeln.

Als zertifiziert gelten:
Osteopathie-Kongress pro Tag 10 Punkte
fachspezifische osteopathische Fortbildung pro Tag 10 Punkte
Ernährung, wissenschaftliche Methodologie pro Tag 10 Punkte
Bachelor Arbeit, Master Arbeit oder D.O. These verteidigt 60 Punkte
Heilpraktiker Vorbereitungskurse gegen Nachweis maximal  50 Punkte
Heilpraktiker Prüfung bestanden (gilt nicht für sekt. HP Physiotherapie)  50 Punkte
Buch über Osteopathie (Autor)    50 Punkte
Fachpublikatio (Autor) oder Fachvortrag (Autor) 10 Punkte
Lehrtätigkeit an Osteopathie Schule pro Tag  5 Punkte
Assistententätigkeit an Osteopathie Schule pro Tag   2 Punkte
Qualitätszirkel Osteopathie, osteopathische Arbeitstreffen  2 Punkte
Selbststudium einmal in 3 Jahren 10 Punkte
Bestätigungen über die Fortbildungen müssen alle 3 Jahre unaufgefordert eingereicht werden. Andernfalls wird Ihre Adresse nach Ablauf der 3 Jahre vom System automatisch von der Liste der ROD Therapeuten gestrichen. Fortbildungszertifikate von BAO und VOD werden anerkannt.
Gibt es Ausnahmen?
Auf schriftlichen Antrag bei besonderen persönlichen Umständen kann die Zertifizierungspflicht ruhen, z.B. bei Mutterschutz und Elternzeit oder bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Monaten gegen Vorlage der entsprechenden Atteste.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg mit der Osteopathie.

REGISTER DER TRADITIONELLEN OSTEOPATHEN IN DEUTSCHLAND GMBH


*In diesem Dokument wird aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ausschließlich das generische Maskulinum, z.B. Osteopath, verwendet. Es bezieht sich sowohl auf weibliche als auch auf männliche Personen.




 
KontaktImpressumDatenschutz



Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie

Mitglied in der
Konsensgruppe Osteopathie Deutschland

Osteopathie Datenbank